Für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden, gilt eine gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren.
Wann greift die Gewährleistung?
- Die Ware entspricht nicht der Beschreibung
- Die Ware funktioniert nicht bestimmungsgemäß
Was bietet der Verkäufer in diesem Fall an?
- Kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung
- In bestimmten Fällen Preisminderung oder vollständige Erstattung des Kaufpreises
Was ist bei einer vertragswidrigen Ware zu tun?
- Das Problem so bald wie möglich melden
- Einen Kaufnachweis vorlegen (z. B. Rechnung, Quittung oder Kontoauszug)
In einigen Ländern kann ein längerer Zeitraum gelten; für gebrauchte Waren ist ein kürzerer Zeitraum möglich, jedoch nicht weniger als ein Jahr.
Weitere Informationen: europa.eu/youreurope/garantien