Gesetzliche Gewährleistung

Für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden, gilt eine gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren.

Wann greift die Gewährleistung?

  • Die Ware entspricht nicht der Beschreibung
  • Die Ware funktioniert nicht bestimmungsgemäß

Was bietet der Verkäufer in diesem Fall an?

  • Kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung
  • In bestimmten Fällen Preisminderung oder vollständige Erstattung des Kaufpreises

Was ist bei einer vertragswidrigen Ware zu tun?

  • Das Problem so bald wie möglich melden
  • Einen Kaufnachweis vorlegen (z. B. Rechnung, Quittung oder Kontoauszug)

In einigen Ländern kann ein längerer Zeitraum gelten; für gebrauchte Waren ist ein kürzerer Zeitraum möglich, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Weitere Informationen: europa.eu/youreurope/garantien